Sakralbauten brauchen Brandschutz !
Herzlich Willkommen auf der Intranetseite Kirchenbrandschutz: Brandschutz für Sakralbauten
Die Kerzenflamme ist es zunächst in Kirchen, die uns als Feuer in ihrer hellen, wechselvollen, angenehmen und geheimnisvollen Art erscheint. Verlässt die Flamme die Kerze, überspringt sozusagen auf eine brennbare Umgebung, kommt es zur Katastrophe: Der Kirchenbrand ist immer eine Verheerung, ein jahrelang nachwirkendes Unglück. Dem entgegenzuwirken ist die Aufgabe.
Sakralbauten sind Bauobjekte, die für religiöse Handlungen durch Religionsgemeinschaften genutzt werden. Die Religionsgemeinschaften bezeichnen diese Bauten unterschiedlich: Im Christentum sind es Kirchen, im Judentum ist es die Synagoge, im Buddhismus ein buddhistisches Zentrum mit einer Pagode, im Hinduismus ein Tempel und im Islam die Moschee.
Die Unterschiede im Verständnis eines Sakralbaus haben auch einen direkten Einfluss auf die Nutzung und Ausstattung des Gebäudes wie auch auf die Sicherheitslage. Ein Sakralbau, insbesondere eine Kirche, ist im Hinblick auf die Sicherheit immer in erster Linie ein Versammlungsraum von Gläubigen und anderen Besuchern, die diesen meist großen Raum im Gefahrenfall sicher verlassen müssen. Typisch für evangelische Kirchen sind beispielsweise mehrgeschossige Emporen mit vielen Sitzplätzen. Die katholischen Kirchen haben in der Regel nur eine Orgelempore mit wenigen Sitzplätzen.
In Deutschland gibt es ca. 50.350 Kirchen (katholische, evangelische, orthodoxe, neuapostolische, sonstige christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften), ca. 2.750 Moscheen, ca. 130 Synagogen und ca. 25 Hindutempel. Durchschnittlich ereignet sich in Deutschland jede Woche ein Kirchenbrand.
Der Kirchenbrandschutz beschreibt die Gesamtheit aller baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die speziell auf die besonderen Risiken und die kulturelle Bedeutung von Kirchengebäuden zugeschnitten sind. Er berücksichtigt sowohl den Schutz der Menschen als auch den Erhalt von Kulturgütern.
Für eine Beurteilung der Brandschutzlage und Planung einer brandschutztechnischen Ertüchtigung von
- Kirchen und Domen, Burg- und Schlosskapellen, Synagogen und Moscheen, Bethäusern und Tempeln
- Klöstern und Abteien, Exerzitienhäusern und Gemeindezentren
- und der Umnutzung ehemaliger Klöster und Kirchen
kann ich Ihnen aus reichlicher Erfahrung in Form von Brandschutzkonzepten oder Brandschutzgutachten behilflich sein.
Dipl.-Ing. Sylwester Kabat | Brandschutzingenieur, Freier Sachverständiger für Brandschutz in Baudenkmälern und Sakralbauten
In Nordrhein-Westfalen erfolgt gem. § 54 Abs. 3 BauO NRW 2018 die Feststellung meiner Geeignetheit für die Erstellung von Brandschutzkonzepten im Einzelfall durch die Bauaufsicht unter Beachtung meiner Sachkunde und Erfahrung.